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Kostenloser Fahrdienst für Blinde jetzt auch in Hannover
zum Pressebericht über den kostenlosen FahrdienstHintergrundbericht
zum Artikel über die HintergrundinformationenAktualisierungen
02.02.12
Elternseite - aktualisiert
26.01.12
Stellenangebote - aktualisiert
Erzieherin / Erzieher oder Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
25.01.12
Elternseite - aktualisiert
24.01.12
Termine Schuljahr 2012/2013 - 1. Halbjahr - aktualisiert
"Head oft the river Leine"
Veranstaltungshinweise - aktualisiert
19.01.12
Allgemeine Informationen - aktualisiert
40-teilige Dokumentationsreihe mit Audiodeskription "Was du nicht siehst"
Elternseite - aktualisiert
18.01.12
Termine Schuljahr 2011/2012 - 2. Halbjahr - aktualisiert
Beratungssprechstunde der Frühförderung mit dem Mobilen Dienst Sehen in Braunschweig
17.01.12
Termine Schuljahr 2011/2012 - 2. Halbjahr - aktualisiert
Hospitationstag für interessierte Fachkräfte
Termine Schuljahr 2012/2013 - 1. Halbjahr - aktualisiert
Weihnachtsfeier der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nutzungsbestimmungen für den kostenlosen Fahr- und Begleitservice für Blinde
Der Blindenfahrdienst in Hannover wird voll durch Spenden finanziert und ist ab dem 28. Januar 2010 an Wochentagen unter der Hotline-Nummer 01 51- 15 605 604 von 9:00 – 16:00 Uhr erreichbar.
Der Fahr- und Begleitservice der Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde ist kein Taxi!
Beachten Sie deshalb bitte folgende Richtlinien für eine Anforderung:
- Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig (mindestens 2 Tage im Voraus) einen Termin mit dem Fahrer und seien Sie flexibel, wenn Ihr Wunschtermin schon belegt ist. Denn durch die besondere Art der Begleitung und die Größe der Stadt sind nur wenige Termine pro Tag möglich.
Sie können den Fahrdienst anfordern für:
- Termine bei Ämtern (z. B. Versorgungsamt, Sozialamt, Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt, etc. )
- Vorstellungsgespräche bei potenziellen Arbeitgebern,
- Erstberatung bei Selbsthilfeeinrichtungen,
- Termine bei Rechtsanwälten und Notaren,
- Fachärztliche Untersuchungen,etc.
Nicht gestattet sind Fahrten zu:
- Veranstaltungen wie Konzerten, Theater, etc.
- Hausärztlichen Untersuchungen,
- Einkäufen für den täglichen Bedarf,
- Besuchen bei Verwandten,
- Bahnhöfen und Flughäfen.
Quelle: Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde von 1860, Moon´scher Blindenhilfsverein e.V., Hoffmann von Fallersleben Platz 3, 10713 Berlin
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