Kostenloser Fahrdienst für Blinde jetzt auch in Hannover

zum Pressebericht über den kostenlosen Fahrdienst

Aktualisierungen

02.02.12

Elternseite - aktualisiert

Speisepläne

26.01.12

Stellenangebote - aktualisiert

Erzieherin / Erzieher oder Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger

25.01.12

Elternseite - aktualisiert

Speisepläne

24.01.12

Termine Schuljahr 2012/2013 - 1. Halbjahr - aktualisiert

15.09.12

"Head oft the river Leine"

Veranstaltungshinweise - aktualisiert

Computer-Kanu-Camp 2012

19.01.12

Allgemeine Informationen - aktualisiert

40-teilige Dokumentationsreihe mit Audiodeskription "Was du nicht siehst"

Elternseite - aktualisiert

Speisepläne

18.01.12

Termine Schuljahr 2011/2012 - 2. Halbjahr - aktualisiert

23.02.12 / 19.04.12

Beratungssprechstunde der Frühförderung mit dem Mobilen Dienst Sehen in Braunschweig

17.01.12

Termine Schuljahr 2011/2012 - 2. Halbjahr - aktualisiert

22.06.12

Hospitationstag für interessierte Fachkräfte

Termine Schuljahr 2012/2013 - 1. Halbjahr - aktualisiert

07.12.12

Weihnachtsfeier der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Sie sind hier: www.lbzb.de
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Nutzungsbestimmungen für den kostenlosen Fahr- und Begleitservice für Blinde

Der Blindenfahrdienst in Hannover wird voll durch Spenden finanziert und ist ab dem 28. Januar 2010 an Wochentagen unter der Hotline-Nummer 01 51- 15 605 604 von 9:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

Der Fahr- und Begleitservice der Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde ist kein Taxi!

 

Beachten Sie deshalb bitte folgende Richtlinien für eine Anforderung:

  • Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig (mindestens 2 Tage im Voraus) einen Termin mit dem Fahrer und seien Sie flexibel, wenn Ihr Wunschtermin schon belegt ist. Denn durch die besondere Art der Begleitung und die Größe der Stadt sind nur wenige Termine pro Tag möglich.

Sie können den Fahrdienst anfordern für:

  • Termine bei Ämtern (z. B. Versorgungsamt, Sozialamt, Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt, etc. )
  • Vorstellungsgespräche bei potenziellen Arbeitgebern,
  • Erstberatung bei Selbsthilfeeinrichtungen,
  • Termine bei Rechtsanwälten und Notaren,
  • Fachärztliche Untersuchungen,etc.

Nicht gestattet sind Fahrten zu:

  • Veranstaltungen wie Konzerten, Theater, etc.
  • Hausärztlichen Untersuchungen,
  • Einkäufen für den täglichen Bedarf,
  • Besuchen bei Verwandten,
  • Bahnhöfen und Flughäfen.

Quelle: Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde von 1860, Moon´scher Blindenhilfsverein e.V., Hoffmann von Fallersleben Platz 3, 10713 Berlin

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