Frühförderung-Entwicklungsbegleitung-Beratung am Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover - www.lbzb.de

Landesbildungszentrum für Blinde

- Frühförderung-Entwicklungsbegleitung-Beratung -

Zentrale
Bleekstr.22
30559 Hannover
Tel.: 0511  5247 353
Fax: 0511  52 47 352
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Außenstelle Leer
Hauptstr. 70
26789 Leer
Tel.: 0491 9921 999
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Bürozeiten: mittwochs

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Iburger Str. 30
49082 Osnabrück 

Tel.: 05407 8575 968

Fax: 05407 8575 986

Bürozeiten: mittwochs

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Fördermaterial aus der eigenen Holzwerkstatt

 

 

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Frühförderung - Entwicklungsbegleitung - Beratung

Das Landesbildungszentrum für Blinde bietet in Niedersachsen Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung an, um Familien mit blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindern zu unterstützen.

Dieses Angebot schließt auch die mehrfachbehinderten, schwerstmehrfach behinderten Kinder und die Kinder mit einer zerebralen hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit ein.

 

Eltern von Kindern können dieses Angebot von der Erstdiagnostik bis zur Einschulung kostenlos in Anspruch nehmen.

 

 Das Team der FEB

zeigt: Oben:Susanne Heise; Mitte:Andreas Stark, Nicole Kuthe,  Kerstin Schäfer, Achim Wesemann; Unten:Roswitha Witsch-Bonk, Carmen Engelbertz mit Hund Lea, Gesine Peters

Oben: Susanne Heise

Mitte: Andreas Stark, Nicole Kuthe, Kerstin Schäfer, Achim Wesemann

Unten: Roswitha Witsch-Bonk, Carmen Engelbertz mit Hund Lea, Gesine Peters

  

Die Entwicklungsbegleitung umfasst verschiedene Angebote

Beratung und Förderung im Elternhaus, im Kindergarten und im Landesbildungszentrum für Blinde.

 

Für das Kind

  • Diagnostik des funktionalen Sehens
  • Unterstützung des Sehvermögens
  • Wahrnehmungsförderung aller Sinne, insbesondere des Hörens und Tastens
  • Orientierung und Mobilität
  • Lebenspraktische Fertigkeiten
  • Erweiterung von Spiel, Bewegung, Kommunikation und Umwelterfahrung
  • Schulvorbereitende Maßnahmen

Für die Eltern

  • Informationen über die Auswirkungen der Sehschädigung auf die Gesamtentwicklung
  • Beratung über die Auswahl geeigneter Spielmaterialien, über Hilfsmittel und Therapien
  • Beratung beim Übergang in den Kindergarten
  • Beratung bei der Wahl der Schule
  • Eltern-Kind-Kurse und Eltern-Kind-Treffen, Elternbesuchstage

Für das Umfeld

  • Kontakt und Zusammenarbeit zu Fachleuten und Institutionen (Ärzte,Therapeuten, Krankenhaus, Gesundheitsamt, Sozialamt, Behörden, Blinden– und Sehbehindertenverein)
  • Zusammenarbeit mit Kindergärten und anderen Frühfördereinrichtungen (Beobachtung des Kindes, Austausch,Beratung)
  • Zusammenarbeit mit dem Mobilen Dienst für Sehgeschädigte und mit Schulen
  • Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige und Fachpersonal

Die Kosten für Beratung und Betreuung werden vom Land Niedersachsen übernommen.

Das Landesbildungszentrum für Blinde ist die niedersächsische Schule für blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

 

Einrichtungsträger ist das Land Niedersachsen.

 

Downoad des Flyers der Frühförderung-Entwicklungsbegleitung-Beratung (Größe: 349 kB; Downloads bisher: 381; Letzter Download am: 08.09.2010)

 

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