.

Mobiler Dienst am Landesbildungszentrum für Blinde

Der Besuch der wohnortnahen Schule stellt für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung in vielen Fällen die Regel dar. Sie müssen dort die gleichen Anforderungen und Aufgaben wie ihre sehenden Mitschülerinnen und Mitschüler bewältigen, d. h., sie werden lernzielgleich unterrichtet unter Berücksichtigung des Nachteilsausgleiches. Lehrkräfte des Mobilen Dienstes am Landesbildungszentrum für Blinde unterstützen die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und die Lehrkräfte vor Ort.

Die Aufgaben des Mobilen Dienstes beinhalten die folgenden Bereiche:

  • Individuelle Förderung und Beratung der Schülerin/des Schülers in der Schule wie auch zuhause
  • Einweisung in die speziellen Arbeitsmittel, Arbeitstechniken und Schriftsysteme sowie ggf. die Schulung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit
  • Unterrichtsbegleitung
  • Organisation und Erstellung von blindenspezifischen Arbeitsmitteln und Materialien für den Unterricht
  • blindenspezifische Beratung aller beteiligten Personen
  • Beratung bei Anträgen an Kostenträger, Auswahl von Hilfsmitteln, der Arbeitsplatzgestaltung sowie blindenpädagogische Anregungen für den gemeinsamen Unterricht
  • Kooperation mit allen therapeutischen, medizinischen und pflegerischen Diensten
  • Planung und Durchführung von unterrichtsübergreifenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler
  • Kontakte und Kooperation mit Institutionen des Blindenbildungswesens

Grundlage der integrativen Beschulung

Grundlage ist das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG), § 4:

„Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§14 Abs. 1 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben."

Schritte zur integrativen Beschulung blinder und hochgradig sehbehinderter Schüler

  • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Sehen (Blind) beantragen:
    1. durch die Schule, die die Schülerin oder der Schüler besucht oder an der das Kind zur Einschulung angemeldet wird, oder
    2. durch einen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulbehörde oder direkt an das LBZB.
  • Nach Abschluss der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit dem Schwerpunkt Sehen (Blind) mit der Empfehlung einer Beschulung in einer allgemeinbildenden Schule sollte unverzüglich eine Unterrichtsassistenz beim zuständigen Sozialamt sowie die erforderliche sächliche Ausstattung für die Schülerin oder den Schüler und für den Lehrerarbeitsplatz beantragt werden.

Sächliche Ausstattung bei der integrativen Beschulung einer Schülerin/eines Schülers mit Blindheit/hochgradiger Sehbehinderung

a) Erstausstattung zum Zeitpunkt der Einschulung

  • Regal für Punktschriftbücher, Ordner, Bastelmaterial u.a.
  • Zeichenbrett und geeignetes Zubehör wie Zeichenfolien und tastbares Lineal etc.
  • Diktiergerät
  • Materialien für den schriftsprachlichen Anfangsunterricht
  • Blindenspezifische Fördermaterialien, div. Lernspiele – Lesebücher - Tastbilderbücher
  • selbstklebende Folie
  • Markierungspunkte
  • Gymnastikball (Klingelball)
  • Punktschriftmaschine
  • Punktschriftpapierb) Blindenspezifischer Schüler PC-Arbeitsplatz

b) In der Grundschule wird folgender PC-Arbeitsplatz erforderlich:

  • Laptop
  • 40er-Braillezeile
  • Software (Textverarbeitung und Braillezeilensteuerung)
  • Einweisung, Installation

Zu Hause:

  • PC
  • 80er-Braillezeile
  • Software (Textverarbeitung und Braillezeilensteuerung)
  • Einweisung, Installation
  • Schwarzschriftdrucker
  • Scanner
  • Brailledrucker

c) Arbeitsplatz für die Blindenpädagogin oder den Blindenpädagogen (PC, Scanner und Schwarzschriftdrucker stellt das LBZB zu Verfügung)

  • Quellfuser für taktile Abbildungen, Schwellpapier
  • Punktschriftdrucker
  • Punktschriftpapier
  • Kopierpapier
  • Büromaterialien wie Tesafilm, Schere, Büroklammern u.a.

d) Sonderfall

Sollte die Schülerin/der Schüler nicht ausschließlich auf die Brailleschrift angewiesen sein, so ist folgende Ausstattung zusätzlich erforderlich:

  • Bildschirmlesegerät mit Tafelkamera
  • PC/Laptop (Tastatur mit großer Beschriftung und je nachdem mit oder ohne 40er-Braillezeile)
  • Vergrößerungssoftware und je nachdem mit oder ohne Software für die Braillezeilensteuerung
  • Einweisung, Installation

e) Fortlaufende Kosten pro Schuljahr

(Wartung, Reparatur, aktuelle Software, Punktschriftpapier und verschiedene Folien, div. Kleinmaterial)

Hinweis:

Sämtliche Anschaffungen sollten mit der/dem jeweils zuständigen Blindenpädagogin/Blindenpädagogen ausführlich besprochen werden, da sie/er die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schüler mit Blindheit/hochgradiger Sehbehinderung kennt und im Hinblick auf Hilfsmittel für Blinde stets auf dem aktuellen Stand ist.





Dieser Artikel wurde bereits 3657 mal angesehen.



.