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Landesbildungszentrum für Blinde
- Frühförderung-Entwicklungsbegleitung-Beratung -
Zentrale
Bleekstr.22
30559 Hannover
Tel.: 0511 5247 353
Fax: 0511 52 47 352
Kontakt
Außenstelle Leer
Hauptstr. 70
26789 Leer
Tel.: 0491 9921 999
Fax: 0491 9604 786
Bürozeiten: mittwochs
Außenstelle Osnabrück
Iburger Str. 30
49082 Osnabrück
Tel.: 05407 8575 968
Fax: 05407 8575 986
Bürozeiten: mittwochs
Fördermaterial aus der eigenen Holzwerkstatt
Frühförderung - Entwicklungsbegleitung - Beratung
Das Landesbildungszentrum für Blinde bietet in Niedersachsen Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung an, um Familien mit blinden oder hochgradig sehbehinderten Kindern zu unterstützen.
Dieses Angebot schließt auch die mehrfachbehinderten, schwerstmehrfach behinderten Kinder und die Kinder mit einer zerebralen hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit ein.
Eltern von Kindern können dieses Angebot von der Erstdiagnostik bis zur Einschulung kostenlos in Anspruch nehmen.
Das Team der FEB

Oben: Susanne Heise
Mitte: Andreas Stark, Nicole Kuthe, Kerstin Schäfer, Achim Wesemann
Unten: Roswitha Witsch-Bonk, Carmen Engelbertz mit Hund Lea, Gesine Peters
Die Entwicklungsbegleitung umfasst verschiedene Angebote
Beratung und Förderung im Elternhaus, im Kindergarten und im Landesbildungszentrum für Blinde.
Für das Kind
- Diagnostik des funktionalen Sehens
- Unterstützung des Sehvermögens
- Wahrnehmungsförderung aller Sinne, insbesondere des Hörens und Tastens
- Orientierung und Mobilität
- Lebenspraktische Fertigkeiten
- Erweiterung von Spiel, Bewegung, Kommunikation und Umwelterfahrung
- Schulvorbereitende Maßnahmen
Für die Eltern
- Informationen über die Auswirkungen der Sehschädigung auf die Gesamtentwicklung
- Beratung über die Auswahl geeigneter Spielmaterialien, über Hilfsmittel und Therapien
- Beratung beim Übergang in den Kindergarten
- Beratung bei der Wahl der Schule
- Eltern-Kind-Kurse und Eltern-Kind-Treffen, Elternbesuchstage
Für das Umfeld
- Kontakt und Zusammenarbeit zu Fachleuten und Institutionen (Ärzte,Therapeuten, Krankenhaus, Gesundheitsamt, Sozialamt, Behörden, Blinden– und Sehbehindertenverein)
- Zusammenarbeit mit Kindergärten und anderen Frühfördereinrichtungen (Beobachtung des Kindes, Austausch,Beratung)
- Zusammenarbeit mit dem Mobilen Dienst für Sehgeschädigte und mit Schulen
- Fortbildungsveranstaltungen für Angehörige und Fachpersonal
Die Kosten für Beratung und Betreuung werden vom Land Niedersachsen übernommen.
Das Landesbildungszentrum für Blinde ist die niedersächsische Schule für blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Einrichtungsträger ist das Land Niedersachsen.
Downoad des Flyers der Frühförderung-Entwicklungsbegleitung-Beratung (Größe: 349 kB; Downloads bisher: 362; Letzter Download am: 03.09.2010)
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